Fahrerlaubnis / Führerschein
Der Führerschein ( die Fahrerlaubnis ) berechtigt den Inhaber zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Straßen. Er ist der Stolz jedes Erwachsenen. Wehe wenn er in Gefahr ist oder gar entzogen wird.
- Fahrerlaubnis / Führerschein
- Führerschein auf Probe
- Führerscheinklassen / Fahrerlaubnisklassen
- Führerscheinentzug im Strafverfahren
- Führerscheinentzug im Verwaltungsverfahren
- Führerschein Vergessen bzw Verloren
- Wiedererlangung des Führerscheins / Fahrerlaubnis
Die Geschichte des Führerscheins geht bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Das Konzept einer Fahrerlaubnis gibt es seit 1888. Die dem Automobilpionier und Dampfmaschinenkonstrukteur Léon Serpollet ausgestellte Erlaubnis der Stadt Paris zum Fahren auf deren öffentlichen Straßen im Juli 1888 gilt als erster „Führerschein“ der Welt.
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Rechtsanwalt Michael Erath
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