Augen auf bei Bußgeldforderungen aus Italien
Derzeit ist nach herrschender Meinung eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Italien nicht möglich. Dies versuchen nun einige findige italienischen Polizeibehörden zu umgehen.Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Italien hierzulande wird erst dann möglich, wenn Italien den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung umgesetzt hat.
Das deutsche Inkassobüro Aalto Financial Services Bremen ist,
von italienischer Polizeibehörden beauftragt bei deutschen Kfz-Haltern Bußgelder aus Verkehrsverstößen, zumeist handelt es sich um Parkverstöße am Gardasee, einzutreiben.
Das deutsche Inkassobüro Aalto Financial Services Bremen beruft sich in seinen Schreiben auf eine Übertretung der italienischen Straßenverkehrsordnung.
Diesen Zahlungsaufforderungen der Bußgeldforderungen aus Italien liegt eine öffentlich-rechtliche Bußgeldforderung zugrunde, die nach der hier vertretenen Ansicht nicht über ein privates Inkassobüro vollstreckt werden kann.
Sollten aufgrund der Bußgeldforderungen aus Italien Sie ein Mahnbescheid vom Inkassobüro erhalten so sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
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