Verurteilung Vater wegen Mordes an Säugling

Verurteilung eines Vaters wegen Mordes an Säugling rechtskräftig

Der BGH entschied im Beschluss vom 8. Juli 2014 – 2 StR
195/14, dass das LG Limburg an der Lahn – mit Urteil vom 9. Januar 2013 – 2 Ks – 2 Js 52532/13 richtig entschieden hat. 

Das Landgericht verurteilte den Vater wegen Mord aus niedrigen Beweggründen. handschellen

Hier die Pressemitteilung des BGH vom 21.Juli 2014:

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat einen 24-jährigen Vater wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts sollte er sein rund einen Monat altes Kind für kurze Zeit beaufsichtigen, als die Mutter abends zu Nachbarn gegangen war. Der Angeklagte wollte währenddessen ungestört einen Film auf DVD ansehen und fühlte sich durch das Schreien des Kindes gestört. Nachdem seine Versuche, das Kind zu beruhigen, gescheitert waren und der Säugling sich auch auf das T-Shirt des Angeklagten erbrochen hatte, geriet der Angeklagte in Wut. Er versetzte seinem Sohn zwei wuchtige Faustschläge auf den Oberkörper, wodurch es zu Zerreißungen an Herz und Leber kam. Außerdem brachte er dem Kind schwerste Kopfverletzungen bei.

Das Landgericht hat die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, weil ein besonders krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Tathandlung vorlag. Der Bundesgerichthof hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Beschluss vom 8. Juli 2014 – 2 StR 195/14

LG Limburg an der Lahn – Urteil vom 9. Januar 2013 – 2 Ks – 2 Js 52532/13

Karlsruhe, den 21. Juli 2014

 

Quelle:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe

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Rechtsanwalt Michael Erath
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