Bei Nichtzahlung einer Verwarnung droht Bußgeldverfahren
Es droht bei Nichtzahlung einer Verwarnung auch dann ein teures
Bußgeldverfahren, wenn die Verwarnung nicht angekommen ist.
Wer bei einer kleinen Verkehrssünde ertappt wird und das in der Regel mäßige Verwarnungsgeld nicht bezahlt, riskiert die automatische Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Und das kann dann richtig teuer werden.
ACHTUNG :
Die Gründe für die unterbliebene Zahlung des Verwarnungsgeldes sind dabei unwichtig – also auch, ob der Betroffene die ursprüngliche Verwarnung überhaupt erhalten hat oder nicht. Ist der anschließende Bußgeldbescheid wegen Nichtzahlung bereits ergangen, sind auch die zusätzlichen Kosten für dieses Verfahren zu tragen.
Oberlandesgerichts Hamm hin (Az.: III – 5 RBs 254/10).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verwarnung