Verschärfung der Steuergesetze für Selbstanzeige ab 1. Januar 2015
Selbstanzeige – Verschärfung beschlossen
Schärfere Regeln bei Selbstanzeige für Steuerbetrüger! Das Zeitfenster zur günstigen und einfachen Abgabe der steuerlichen Selbstanzeige schließt sich.
Das sind die neuen Regeln für die Selbstanzeige ab Januar 2015:
Ab einem hinterzogenen Betrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent.
Im Jahre 2014 wird nur ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Die Strafverfolgungsverjährung wird auf zehn Jahre ausgedehnt.
Am 1. Januar 2015 halbiert sich die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von 10 Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.
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