Frankreich: Aus für Alkoholtester
Die am 1.Juli 2012 eingeführte Mitführungspflicht von Alkoholtest-Sets in
Fahrzeugen wird in Frankreich nun abgeschafft.
Autofahrer erhielten seit November 2012 ein Bußgeld, wenn sie kein
Alkoholtest-Set mit sich führten.
Dies galt auch für Touristen!!

Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Stuttgart Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
info@jur-internet.de
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Stuttgart