Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung
Seit dem 01.05.2014 gilt der neue Bußgeldkatalog 2014. Die vergebenen Punkte
haben sich verändert.
Euro | Punkte | Fahrverbot/ Monat(e) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in km/h | innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | ||
bis 10 | 15 | 10 | ||||||
11-15 | 25 | 20 | ||||||
16-20 | 35 | 30 | ||||||
21-25 | 80 | 70 | 1 | 1 | ||||
26-30 | 100 | 80 | 1 | 1 | ||||
31-40 | 160 | 120 | 2 | 2 | 1 | |||
41-50 | 200 | 160 | 2 | 2 | 1 | 1 | ||
51-60 | 280 | 240 | 2 | 2 | 2 | 1 | ||
61-70 | 480 | 440 | 2 | 2 | 3 | 2 | ||
über 70 | 680 | 600 | 2 | 2 | 3 | 3 |
Ein großer Teil aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Warum sollte Ihr Bußgeldbescheid zu den richtigen gehören? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.
Senden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid oder Ihren Anhörungsbogen unverbindlich zu. Es entstehen keine Kosten. Garantiert!
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Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.
Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!
Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
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