Lenkzeitüberschreitung
Ein Lkw-Fahrer, der die erlaubten Arbeits- und Lenkzeiten am Steuer überschreitet, muss das Bußgeld aus eigener Tasche zahlen, auch wenn dies auf Weisung des Arbeitgebers geschieht. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Fernfahrers. Dieser war unter anderem wegen Verstoßes gegen die gesetzlich vorgegebenen Lenkzeiten zu einer Geldbuße von 8.520 Euro verurteilt worden.
(LAG) Reinland-Pfalz vom 26.1.2010, Az: 3 Sa 497/09.
Strafverteidiger Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
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