Kennzeichenmitnahme bei wechselndem Zulassungsbezirk
Ab dem 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugeigentümer. Wer in einen anderen Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Das ist nun neu. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen.
Nach neuem Recht hat der Fahrzeughalter zwei Möglichkeiten:
- Er kann wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue ZulassungsbescheinigungTeil I beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der ZulassungsbescheinigungTeil II notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.
- Alternativ kann der Fahrzeughalter, das alte Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel mitnehmen. Das ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zur Berichtigung der Daten vorgelegt werden.
Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von Mannheim nach Stuttgart verlegt, kann somit das Mannheimer Kennzeichen mitnehmen. Kennzeichenmitnahme ist fast immer möglich.
Kennzeichenmitnahme ist bei Halterwechsel nach wie vor nicht möglich.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
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