Hat der Internationaler Führerschein ausgedient?
vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von
Führerscheinen
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 511)
(2000/275/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT FOLGENDE
ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft, Artikel 1
gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli
1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die
Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten
ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der
Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht
ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.
(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von
Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller
einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum
Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen
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