Beförderungserschleichung

Manche sagen zur Beförderungserschleichung schlicht Schwarzfahren

Die Beförderungserschleichung liegt vor, wenn Verkehrsmittel absichtlich unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein täuschend mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Beförderungsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen.

Die Beförderungserschleichung ist eine Straftat

Die Beförderungserschleichung wird in Deutschland nach § 265a Strafgesetzbuch sanktioniert. Es handelt sich um ein Erschleichen von Leistungen. In Deutschland wird je nach Verkehrsverbund der Anteil der Schwarzfahrer auf 0,6 % sechs Prozent geschätzt. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt aktuell 60 Euro.

Einstellung der Beförderungserschleichung

In der Regel bekommt ein guter Strafverteidiger es hin, dass die Beförderungserschleichung von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.


Für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
Kanzlei@Ra-Erath.de
http://www.verteidiger-stuttgart.de/

 

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