Bußgeldkatalog Alkohol 2014
Damit Sie wissen, welche Folgen bei Verkehrsverstößen auf Sie zukommen können, habe ich hier einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Sie bereitgestellt.Es handelt sich um den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol welcher ab dem 01.05.2014 gilt.
Alkohol und Drogen
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Hinweis |
Alkohol | ||||
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal | 500 Euro | 2 | 1 Monat | – |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal | 1000 Euro | 2 | 3 Monate | – |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim dritten Mal | 1500 Euro | 2 | 3 Monate | – |
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss | – | 3 | – | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Drogen | ||||
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal | 500 Euro | 2 | 1 Monat | – |
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal | 1000 Euro | 2 | 3 Monate | – |
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim dritten Mal | 1500 Euro | 2 | 3 Monate | – |
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss | – | 3 | – | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Ein großer Teil aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Warum sollte Ihr Bußgeldbescheid zu den richtigen gehören? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.
Senden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid oder Ihren Anhörungsbogen unverbindlich zu. Es entstehen keine Kosten. Garantiert!
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Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.
Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!
Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/
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