Achtung neuer Bußgeldkatalog 2014
Seit dem 01.05.2014 gilt der neuer Bußgeldkatalog 2014.
Die Höhe der Bußgelder sind weitgehend gleich geblieben.
Geändert hat sich hingegen das Punktesystem.
Es wird auf die Eintragung verzichtet, bei Tatbestände die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben.
Folgende Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr eingetragen:
- Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
- Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
- Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
Hier können Sie ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2014 einsehen:
http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-geschwindigkeitsuberschreitung/
http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-abstand-unterschritten/
http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-alkohol/
Ein großer Teil aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Warum sollte Ihr Bußgeldbescheid zu den richtigen gehören? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.
Fax: 0711 627 6699 3
Tel: 0711 627 6699 2
Es entstehen für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder eines Anhörungsbogen und dem anschließenden Telefonat keine Kosten ! Wir sagen Ihnen was zu tun ist und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich aber mit Sachverstand. Erst wenn Sie sich entscheiden uns zu beauftragen fallen Gebühren an.
Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.
Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!
Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/
Wir sind auch hier tätig:
Heilbronn, Zuffenhausen, Ludwigsburg, Cannstatt, Stuttgart, Einspruch; Winnenden,
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Für weitere Informationen:
Rechtsanwalt Michael Erath
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