Punkteverfall im Fahreignungsregister :
Da ich nahezu täglich die Frage gestellt bekomme,
wann die „neuen“ Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden, hier die einfache aber wichtige Antwort:
- Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
- Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
- Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren
http://www.verteidiger-stuttgart.de/
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