Punkte im Fahreignungsregister
Genau am 01.05.2014 startet das neue Fahreignungsregister. Das Register wird einfacher, transparenter und gerechter. Der neue Punktekatalog sieht folgendes vor:
Ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro erfolgt der Punkteeintrag .
Die Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktekontos so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Straftat nicht abgelaufen ist.
Hiermit soll das taktische Vorgehen von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand vorübergehend zu mindern.
Der Punktestand kann jederzeit abgefragt werden.
Die Punkteabfrage ist kostenlos.
Die Adresse lautet:
Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: 0461-316-0
Fax: 0461-316-1495
Den Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier ausdrucken: Kraftfahrtbundesamt
Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/
Es entstehten für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder eines Anhörungsbogen und dem anschließenden Telefonat keine Kosten ! Wir sagen Ihnen was zu tun ist und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich aber mit Sachverstand. Erst wenn Sie sich entscheiden uns zu beauftragen fallen Gebühren an.
Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.
Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!
Wir sind auch hier tätig:
Heilbronn, Zuffenhausen, Ludwigsburg, Cannstatt, Stuttgart, Einspruch; Winnenden,
Degerloch, Echterdingen, Esslingen, Ditzingen, Fellbach, Filderstadt,
Gerlingen, Wangen, Leonberg, Marbach, Sindelfingen,
Stammheim, Vaihingen, Markgröningen, Waiblingen
Für weitere Informationen:
Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
Paulusstrasse 2 A
70197 Stuttgart
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