Neue Verkehrsregeln seit 1. April 2013 für Radfahrer und Falschparker
Ab 1. April 2013 müssen nicht nur Fahrradfahrer, wir haben darüber berichtet :
http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/hohere-busgelder-fur-radfahrer/
sondern auch Autofahrer die falsch Parken ein höheres Bußgeld zahlen.
- auf Geh- oder Radweg parken 20 Euro
- auf Schutzstreifen für Radfahrer parken 20 Euro
- beim Ein- oder Aussteigen nicht auf Radfahrer achten 20 Euro
- auf Radweg fahren 15 Euro
- Parken ohne Parkschein 10 Euro
- Parken an einer abgelaufenen Parkuhr 10 Euro
Es lohnt sich daher ein Parkticket zu ziehen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unverbindlich an:
Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
Blog@Ra-Erath.de
http://www.verteidiger-stuttgart.de/
Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Stuttgart
Wie Hoch soll das Bußgeld denn noch steigen??
Es werden wieder die kleinen Leute abgezockt!
Die Städte sind überfüllt mit Autos und Parkplätze
sind Mangelware. Manch einer parkt aus Not auf
einen falschen Parkplatz.
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