Aktuelle Rechtslage zu den Lenkzeiten und Ruhezeiten 2013
Wichtig für das Thema Lenkzeiten und Ruhezeiten:
In Deutschland gelten die Sozialvorschriften seit dem 1. November 2012 auch für selbständige Fahrer. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG) eingeführt
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http://www.lkw-recht.de/Die_Lenk__und_Ruhezeiten_2013
Für weitere Informationen
Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
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