Punktbewertung Fahreignungsregister hier sind die Informationen:
Die Punktebewertung Fahreignungsregister der eingetragenen Zuwiderhandlungen wurde stark vereinfacht. Früher gab es für Ordnungswidrigkeiten 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte.
Nach dem neuen System richtet sich die Punktzahl nach der Schwere der Tat:
1 Punkt Ordnunswidrigkeit
2 Punkte Grobe Ordnungswidrigkeit mit vorgesehenem Regelfahrgebot
2 Punkte Straftat
3 Punkte Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Damit stehen Punktebewertung Fahreignungsregister
und Tilgungsfrist in einer engen Beziehung:
1 Punkt 2,5 Jahre
2 Punkte 5 Jahre
3 Punkte 10 Jahre
Der Punktestand kann jederzeit abgefragt werden. Es kann somit die Punktebewertung Fahreignungsregister leicht überprüft werden.
Die Punkteabfrage ist kostenlos.
Die Adresse lautet:
Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: 0461-316-0
Fax: 0461-316-1495
Den Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier ausdrucken: Kraftfahrtbundesamt
Für weitere Informationen:
Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
Paulusstrasse 2 A
70197 Stuttgart
TEL: 0711/627 6699 2
FAX: 0711/627 6699 3
Mobil: 0176/ 4444 5872
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