Fahrgastrechte : Die Wahrheit über Taxifahrten

Das sind Ihre Rechte bei einer Taxifahrt:

Steigt ein Fahrgast in ein Taxi, wird ein sogenannter Beförderungsvertrag geschlossen. Aus diesen Vertrag entstehen für beide Seiten Pflichten und Rechte.traffic-sign-6797

Die Wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Nutzen eines Taxis werden hier beantwortet:

Darf man sich das Taxi selbst auswählen ?

Ja, man darf am Taxistand jedes Taxi wählen. Es muss nicht das erste Taxi genommen werden.

Müssen Betrunkene vom Taxi mitgenommen werden ?

Die Mitnahme eines betrunkenen Fahrgastes kann vom Taxifahrer abgelehnt werden. Taxifahrer dürfen aus wichtigem Grund die Mitnahme eines Fahrgastes verweigern.

Dürfen Taxifahrer große Scheine Ablehnen ?

Ja, ein Taxifahrer muss nur etwas Wechselgeld dabei haben. Einen 500 Euro Schein kann abgelehnt werden.

Muss der Taxifahrer den kürzesten Weg nehmen ?

Ja, der Taxifahrer muss den kürzesten Weg nehmen. Nur nach Absprache kann ein längerer Weg vom Taxifahrer gewählt werden.

Gibt es eine Anschnallpflicht für Fahrgäste ?

Taxifahrer sind von der Anschnallpflicht befreit. Fahrgäste müssen sich anschnallen.

Müssen Taxifahrer sich an die Verkehrsregeln halten ?

Trotz Zeitdruck muss sich der Taxifahrer an die Verkehrsregeln halten.

Gibt es eine Grenze für das Gepäck ?

Nein, es darf soviel mitgenommen werden wie in das Auto passt. Auch im Fußraum kann Gepäck verstaut werden.


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Fahrdienstvermittlung Uber in Frankreich wegen Betrug verurteilt

Ein französisches Gericht hat die Fahrdienstvermittlung Uber zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt.

Uber wird in Frankreich betrügerisches Verhalten vorgeworfen.
Er hat seine Dienste als Mitfahrgelegenheit beworben.taxi

Die französischen Richter hielten dies für betrügerische Geschäftsaktivitäten. Der Dienst der Uber-App erfülle nicht die Voraussetzungen für eine Mitfahrgelegenheit. Das französische Gericht hat eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt.

Seit Oktober 2014 wird wie schon seit längerem in manch anderen außerdeutschen Orten auch in Deutschland der Dienst UberTaxi angeboten.

Hier werden örtliche konzessionierte Taxis an Kunden vermittelt. Dieser Dienst ähnelt dem bisherigen Vermittlungsdiensten via Taxi-App wie myTaxi oder Taxi.eu und tritt ebenso wie diese nun in Konkurrenz zu den bisherigen Taxizentralen, ebenso wie untereinander. Der registrierte Kunde nutzt eine App auf seinem Smartphone um ein Taxi zu rufen. Den Anfahrtweg wie auch die Taxiordnungsnummer, sowie Name und Telefonnummer des Taxifahrers sieht er nach Bestellung auf seinem Smartphone. Dieser Dienst ist, im Gegensatz zu den anderen Angeboten Ubers, nicht umstritten.

Sinn einer Mitfahrgelegenheit sei es, die Kosten für eine Fahrt unter den Mitfahrern aufzuteilen. Das Geschäftsmodell von Uber funktioniert allerdings anders: Wie bei einer Taxi-Fahrt wird anhand der Kilometer und der im Wagen verbrachten Zeit ein fester Preis ermittelt.

Auch in Deutschland sorgte Uber bereits für Aufregung. Die Rechtslage in Deutschland ist jedoch noch nicht eindeutig geklärt.


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