Wer ein gutes Smartphone besitzt, braucht kein Navigationsgerät mehr !
Es stellte sich die Frage, ob ein Smartphone während der Fahrt als Navigationsgerät benutzt werden ?
Aus juristischer Sicht ist auch ein Smartphone ein Mobiltelefon und darf daher grundsätzlich nicht während der Fahrt bedient werden.
Die Smartphone Navigation wurde von den Anbietern perfektioniert.
Kartensoftware gibt es heute obendrein kostenlos, zum Beispiel bei „OpenStreetMap“.
Das Amtsgericht Essen urteilte im März wie folgt: Der Einspruch eines Autofahrers, er habe zwar sein Handy in der Hand gehalten, jedoch nicht um zu telefonieren, sondern um es in Position zu bringen und dann als Navigationsgerät zu nutzen, wurde abgewiesen. (Az III-5 RBs 11/13).
Es gilt: Unter dem Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne der StVO ist nicht nur das Telefonieren zu verstehen.
Auch die Nutzung eines Smartphones als Navigationsgerät ist eine Nutzung im Sinne der StVO und damit verboten.
Sobald das Smartphone in der Hand gehalten wird, kostet das 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Stuttgart Vertretung in Straf-und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
info@jur-internet.de
http://www.verteidiger-stuttgart.de/
Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit
Informiere Dich über diese Stichworte: Bußgeldsachen, Führerschein, Rechtsanwalt Michael Erath, Urteile
Informiere Dich über diese Stichworte: Bußgeldsachen, Führerschein,Rechtsanwalt Michael Erath, Strafrecht, Urteile