Umrechnung der alten Punkte des Verkehrszentralregisters in neue Punkte des Fahreignungsregister in Flensburg.
Die Reform tritt zum 01.05.2014 in Kraft. So funktioniert die Punkte Umrechnung:
So werden alte Punkte umgerechnet:
1-3 Punkte (alt) = 1 Punkt (neu)
4-5 Punkte (alt) = 2 Punkte (neu)
6-7 Punkte (alt) = 3 Punkte (neu)
8-10 Punkte (alt) = 4 Punkte (neu)
11-13 Punkte (alt) = 5 Punkte (neu)
14-15 Punkte (alt) = 6 Punkte (neu)
16-17 Punkte (alt) = 7 Punkte (neu)
18 oder mehr Punkte (alt) = 8 Punkte (neu)
Neben der Umrechnung der Punkte gibt es weitere grundlegenden Änderungen:
Der neue Punktetabelle endet bei 8 Punkten, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Taten die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben werden ab dem 01.05.2014 nicht mehr eingetragen. Taten, die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 01.05.2014 gelöscht. Diese Löschung erfolgt automatisch
Bei Verstößen wird unterschieden nach:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
- Straftaten, sowie grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (2 Punkte)
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte).
Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Sie beträgt:
2,5 Jahre bei Ein-Punkte-Verstößen,
5 Jahre bei Zwei-Punkte-Verstößen und
10 Jahre bei Drei-Punkte-Verstößen.
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