Smartphone Navigation

Wer ein gutes Smartphone besitzt, braucht kein Navigationsgerät mehr !

Es stellte sich die Frage, ob ein Smartphone während der Fahrt als Navigationsgerät benutzt werden ?
Aus juristischer Sicht ist auch ein Smartphone ein Mobiltelefon und darf daher grundsätzlich nicht während der Fahrt bedient werden.

Die Smartphone Navigation wurde von den Anbietern perfektioniert.

Kartensoftware gibt es heute obendrein kostenlos, zum Beispiel bei „OpenStreetMap“.

notruf

Das Amtsgericht Essen urteilte im März wie folgt: Der Einspruch eines Autofahrers, er habe zwar sein Handy in der Hand gehalten, jedoch nicht um zu telefonieren, sondern um es in Position zu bringen und dann als Navigationsgerät zu nutzen, wurde abgewiesen. (Az III-5 RBs 11/13).

Es gilt: Unter dem Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne der StVO ist nicht nur das Telefonieren zu verstehen.

Auch die Nutzung eines Smartphones als Navigationsgerät ist eine Nutzung im Sinne der StVO und damit verboten.

Sobald das Smartphone in der Hand gehalten wird, kostet das 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.


Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Stuttgart Vertretung in Straf-und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit

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Bussgeld für Anruf wegdrücken !!

Anruf wegdrücken kostet Bußgeld

Sobald der Fahrzeugführer das Gerät in die Hand nimmt, droht eine Geldbuße. So entschied das Oberlandesgericht Köln. Demnach sieht § 23 der Straßenverkehrsordnung vor, dass die Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr unzulässig ist, wenn man es dazu in die Hand nehmen muss.

Im zu entschiedenen Fall hatte der Fahrer das Handy in die Hand genommen, um einen Anrufer wegzudrücken. Der Fahrzeugführer wollte eigenen Angaben zufolge vermeiden, durch das Klingeln abgelenkt zu werden.

Für die Richter war dieser Beweggrund unerheblich. Es komme allein darauf an, dass das Handy überhaupt in die Hand genommen wurde. Gleiches gelte, wenn es ein- oder ausgeschaltet wird.

Dass Fahrzeugführer auch durch andere Dinge vom Straßenverkehr abgelenkt würden, die nicht unter Strafe gestellt sind, ließen sie als Argument nicht gelten. Die Richter sahen in dem Wegdrücken eine unzulässige Benutzung des Mobiltelefons.

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit mindestens 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.

Oberlandesgericht Köln
Beschluss vom 09.02.2012
Aktenzeichen: III-1 Rbs 39/12

 

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