Bußgeld für Tempoüberschreitung auch bei Durchfall

Bußgeld für Tempoüberschreitung auch bei Durchfallerkrankung

Auch wer unter Durchfall leidet, muss sich grundsätzlich an bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Zumindest muss der Betroffene aber, bevor er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet (Geschwindigkeitsüberschreitung), prüfen, ob ein Halten am Seitenstreifen möglich ist, um seine Notdurft zu verrichten. Ansonsten gibt es ein Bußgeldbescheid. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Oberlandesgericht Zweibrücken,
Beschluss vom 19.12.1996
AZ.: – 1 Ss 291/96 –

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Stuttgart Vertretung in Straf-und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
info@jur-internet.de

Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit

MLM