Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz gilt ab dem 01.01.2015

Der Mindestlohn gilt auch für LKW Fahrer. Auch ausländische Speditionen müssen Fahrern seit Jahresbeginn den Mindestlohn zahlen. Auch dann, wenn es sich nur um eine Transitfahrt handelt.

Es bleibt abzuwarten, wie scharf dies geprüft wird. Der Zoll steht auf jeden
Fall vor einer schweren Aufgabe.euro-jackpot

Hier sind die entscheidenden drei §§ aus den Mindestlohngesetz:

§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in
Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des
Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch
Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
(3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf
ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe
der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.
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Der Vorrang nach Satz 1 gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
§ 2 Fälligkeit des Mindestlohns
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn
1. zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,
2. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die
Arbeitsleistung erbracht wurde,
zu zahlen. Für den Fall, dass keine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen worden ist, bleibt § 614 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die über die vertraglich
vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten
Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch
bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen, soweit der Anspruch auf den
Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden nach § 1 Absatz 1 nicht bereits durch Zahlung des verstetigten
Arbeitsentgelts erfüllt ist. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nicht
ausgeglichene Arbeitsstunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden
Kalendermonat auszugleichen. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich
jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Wertguthabenvereinbarungen im Sinne des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch. Satz 1 gilt entsprechend für eine im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer vergleichbare ausländische Regelung.
§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken
oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den
entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein
Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.


Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
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Smartphone Navigation

Wer ein gutes Smartphone besitzt, braucht kein Navigationsgerät mehr !

Es stellte sich die Frage, ob ein Smartphone während der Fahrt als Navigationsgerät benutzt werden ?
Aus juristischer Sicht ist auch ein Smartphone ein Mobiltelefon und darf daher grundsätzlich nicht während der Fahrt bedient werden.

Die Smartphone Navigation wurde von den Anbietern perfektioniert.

Kartensoftware gibt es heute obendrein kostenlos, zum Beispiel bei „OpenStreetMap“.

notruf

Das Amtsgericht Essen urteilte im März wie folgt: Der Einspruch eines Autofahrers, er habe zwar sein Handy in der Hand gehalten, jedoch nicht um zu telefonieren, sondern um es in Position zu bringen und dann als Navigationsgerät zu nutzen, wurde abgewiesen. (Az III-5 RBs 11/13).

Es gilt: Unter dem Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne der StVO ist nicht nur das Telefonieren zu verstehen.

Auch die Nutzung eines Smartphones als Navigationsgerät ist eine Nutzung im Sinne der StVO und damit verboten.

Sobald das Smartphone in der Hand gehalten wird, kostet das 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.


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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit

Informiere Dich über diese Stichworte: BußgeldsachenFührerscheinRechtsanwalt Michael ErathUrteile

Beleidigung im Straßenverkehr

Schimpfwörter, Beleidigungen, Ausraster all diese Dinge kommen im Straßenverkehr vor.

Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten  keinen festen Bußgeldkatalog.graffiti-250796_1920

Beleidigungen im Straßenverkehr sind Straftaten

Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat nach § 185 StGB. Diese Straftat kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Wie hoch ist die Strafe?

In den meisten Fällen werden für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze verhängt. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt.

Beleidigungen gegen einen Polizisten

Richtet sich die Beleidigung gegen einen Polizisten, kann dies teuer zu stehen kommen.  Bereits das Duzen eines Polizisten im Eifer der Gefechts kann mehrere Hundert Euro Strafe ausmachen.

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Rechtsbeschwerde

Möglichkeiten der Rechtsbeschwerde

Der Betroffene muss das Urteil des Amtsgerichts in einer Bußgeldsache nicht in jedem Fall akzeptieren. Wenn man sich als Betroffener gegen ein Bußgeldurteil wehren will, kommt die Einlegung einer sogenannten Rechtsbewerde in Betracht. Diese ist in § 79 ff. OwiG geregelt

 1. Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeachwerde ist zulässig bei Urteilen in Bußgledsachen, in denen ein Bußgeld in Höhe von 250,– EUR  oder in denen eine Nebenfolge zum Beispiel ein Fahrverbot angeordnet wurde. Eine Rechtsbeschwerde ist auch zulässig wenn das Gericht im Beschlussverfahren nach § 72 OwiG entschieden hat, obwohl der Betroffene dieser Vorgehensweise rechtzeitig widersprochen hatte.billboard-63978

2. Frist
Die Rechtsbeschwerde muss spätestens eine Woche nach der Verkündung des Urteils eingelegt werden.

3.Form
Die Rechtsbeschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Hier der Wortlaut der entsprechenden Vorschrift:

§ 79 Rechtsbeschwerde

(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn

1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,
2. eine Nebenfolge angeordnet worden ist, es sei denn, daß es sich um eine Nebenfolge vermögensrechtlicher Art handelt, deren Wert im Urteil oder im Beschluß nach § 72 auf nicht mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist,
3. der Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen oder das Verfahren eingestellt oder von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen worden ist und wegen der Tat im Bußgeldbescheid oder Strafbefehl eine Geldbuße von mehr als sechshundert Euro festgesetzt, ein Fahrverbot verhängt oder eine solche Geldbuße oder ein Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war,
4. der Einspruch durch Urteil als unzulässig verworfen worden ist oder
5. durch Beschluß nach § 72 entschieden worden ist, obwohl der Beschwerdeführer diesem Verfahren rechtzeitig widersprochen hatte oder ihm in sonstiger Weise das rechtliche Gehör versagt wurde.

Gegen das Urteil ist die Rechtsbeschwerde ferner zulässig, wenn sie zugelassen wird (§ 80).

(2) Hat das Urteil oder der Beschluß nach § 72 mehrere Taten zum Gegenstand und sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder Satz 2 nur hinsichtlich einzelner Taten gegeben, so ist die Rechtsbeschwerde nur insoweit zulässig.

(3) Für die Rechtsbeschwerde und das weitere Verfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Revision entsprechend. § 342 der Strafprozeßordnung gilt auch entsprechend für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 72 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1.

(4) Die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses nach § 72 oder des Urteils, wenn es in Abwesenheit des Beschwerdeführers verkündet und dieser dabei auch nicht nach § 73 Abs. 3 durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger vertreten worden ist.

(5) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluß. Richtet sich die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil, so kann das Beschwerdegericht auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil entscheiden.

(6) Hebt das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung auf, so kann es abweichend von § 354 der Strafprozeßordnung in der Sache selbst entscheiden oder sie an das Amtsgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wird, oder an ein anderes Amtsgericht desselben Landes zurückverweisen.


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Warnwestenpflicht

In Deutschland besteht sei dem 01.07.2013 eine allgemeine Warnwestenpflicht !!

Es muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Es spielt keine Rolle wie viele Personen mitfahren.Warnwestenpflicht

Die Warnweste in gelb, rot oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Warnwestenpflicht betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Für Motorräder gilt die Warnwestenpflicht nicht. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Dennoch ist es empfehlenswert auch in einem Wohnmobil eine Warnweste vorzuhalten.

Der Fahrer ist verpflichtet die Warnweste bei einer polizeilichen Kontrolle vorzuzeigen und auszuhändigen.

Sollte keine Warnweste vorgezeigt werden können, so droht ein Bußgeld. Es ist vermehrten Kontrollen zu rechnen.

Eine gesetzlich Pflicht  zum Tragen der Warnweste gibt es hingegen nicht. Dies ist durchaus bemerkenswert. Der Gesetzgeber setzt wohl auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer.

Wann soll eine Warnweste getragen werden?

Vor allem in Pannen oder Unfallsituationen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es empfehlenswert die mitgeführte Warnweste zu tragen.


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