Bussgeld und Widerspruch
Drei viertel aller Bußgeldbescheide ist Fehlerhaft. Warum soll Ihr Bußgeldbescheid richtig sein? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.
Senden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid oder Ihren Anhörungsbogen unverbindlich zu.
Email: bussgeld@ra-erath.de
Fax: 0711 627 6699 3
Es entstehten für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder eines Anhörungsbogen und dem anschließenden Telefonat keine Kosten für Sie! Garantiert! Wir sagen Ihnen was zu tun ist und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich! Aber mit Sachverstand.
Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden.
Wir sind auch hier tätig:
Heilbronn, Zuffenhausen, Ludwigsburg, Cannstatt, Stuttgart, Widerspruch
Für weitere Informationen:
RECHTSANWALT MICHAEL ERATH
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
PAULUSSTRASSE 2 A
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