Punktebewertung Fahreignungsregister

 Punktbewertung Fahreignungsregister hier sind die Informationen:

Die Punktebewertung Fahreignungsregister der eingetragenen Zuwiderhandlungen wurde stark vereinfacht. Früher gab es für Ordnungswidrigkeiten 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte.

 Nach dem neuen System richtet sich die Punktzahl nach der Schwere der Tat:

1 Punkt Ordnunswidrigkeit

2 Punkte Grobe Ordnungswidrigkeit mit vorgesehenem Regelfahrgebot

2 Punkte Straftat

3 Punkte Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Damit stehen Punktebewertung Fahreignungsregister

und Tilgungsfrist in einer engen Beziehung:

1 Punkt 2,5 Jahre

2 Punkte 5 Jahre

3 Punkte 10 Jahre

 Punktebewertung Fahreignungsregister

Der Punktestand kann jederzeit abgefragt werden. Es kann somit die Punktebewertung Fahreignungsregister leicht überprüft werden.

Die Punkteabfrage ist kostenlos.

Die Adresse lautet:

Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon:  0461-316-0
Fax:        0461-316-1495

Den Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier ausdrucken: Kraftfahrtbundesamt

Für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Paulusstrasse 2 A
70197 Stuttgart

TEL: 0711/627 6699 2
FAX: 0711/627 6699 3

Mobil: 0176/ 4444 5872
Kanzlei@Ra-Erath.de

http://www.verteidiger-stuttgart.de / http://www.lkw-recht.de / http://www.ra-erath.de

Punkte Umrechnung

Umrechnung der alten Punkte des Verkehrszentralregisters in neue Punkte des Fahreignungsregister in Flensburg.

Die Reform tritt zum 01.05.2014 in Kraft. So funktioniert die Punkte Umrechnung:

So werden alte Punkte umgerechnet:

1-3 Punkte (alt)   =   1 Punkt (neu)

4-5 Punkte (alt)   =   2 Punkte (neu)

6-7 Punkte (alt)   =   3 Punkte (neu)

8-10 Punkte (alt)   =   4 Punkte (neu)

11-13 Punkte (alt)   =   5 Punkte (neu)

14-15 Punkte (alt)   =   6 Punkte (neu)

16-17 Punkte (alt)   =   7 Punkte (neu)

18 oder mehr Punkte (alt)   =   8 Punkte (neu)

Punkte Umrechnung

Neben der Umrechnung der Punkte gibt es weitere grundlegenden Änderungen:

Der neue Punktetabelle endet bei 8 Punkten, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Taten die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben werden ab dem 01.05.2014 nicht mehr eingetragen. Taten, die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 01.05.2014 gelöscht. Diese Löschung erfolgt automatisch

Bei Verstößen wird unterschieden nach:

  1. Verkehrsordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
  2. Straftaten, sowie grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (2 Punkte)
  3. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte).

Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Sie beträgt:

2,5 Jahre bei Ein-Punkte-Verstößen,

5 Jahre bei Zwei-Punkte-Verstößen und

10 Jahre bei Drei-Punkte-Verstößen.

Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/

Wir sind auch hier tätig:
HeilbronnZuffenhausenLudwigsburg, CannstattStuttgartEinspruchWinnenden,
Degerloch, Echterdingen, Esslingen, Ditzingen, FellbachFilderstadt,
Gerlingen, WangenLeonbergMarbach, Sindelfingen,
Stammheim, VaihingenMarkgröningen, Waiblingen

Für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Michael Erath
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70197 Stuttgart

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