Der Socken Fall

Wer nur mit Socken Auto fährt bekommt dafür kein Bußgeld

Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte einen LKW Fahrer zu einer Geldbuße von 50 Euro da er lediglich mit Socken an den Füßen gefahren ist. Das sei eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), meine das Amtsgericht Bayreuth.

Das Oberlandesgericht Bamberg hob dieses Urteil auf!!

Es komme zwar ein Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers (Paragraph 1 Abs. 2 StVO) in Betracht, da ohne geeignetes Schuhwerk die Füße zum Beispiel von Pedalen abrutschen könnten.

Allerdings könne das nur bestraft werden, wenn daraus ein Unfall resultiere. Das in diesem Fall nichts passiert war, wurde der Mann freigesprochen.

Oberlandesgericht Bamberg
Urteil aus dem Jahre 2006
(Az: 2 Ss OWi 577 / 06)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Stuttgart

Kein Führerscheinentzug bei fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs

Kein automatischer Führerscheinentzug bei fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung § 315c StGB

Einem Berufskraftfahrer, der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, muss nicht der Führerschein entzogen werden.

Dies jedenfalls dann nicht, wenn dieser nicht vorbestraft ist und wenn seit der einzig verurteilten Tat jetzt mehr als ein Jahr vergangen ist.  Hinzu kam, dass der Kraftfahrer in dieser Zeit schon wieder 125.000 Kilometer völlig beanstandungsfrei zurückgelegt hat.

Bei einem einmaligen Versagen kommt auch die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht.

Landgericht München
Urteil aus 2003
Az.: 26 Ns 497 Js 109 227/03

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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Stuttgart

Bussgeld bei Nichtzahlung einer Verwarnung

Bei Nichtzahlung einer Verwarnung droht Bußgeldverfahren

Es droht bei Nichtzahlung einer Verwarnung auch dann ein teures
Bußgeldverfahren, wenn die Verwarnung nicht angekommen ist.

Wer bei einer kleinen Verkehrssünde ertappt wird und das in der Regel mäßige Verwarnungsgeld nicht bezahlt, riskiert die automatische Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Und das kann dann richtig teuer werden.

ACHTUNG :

Die Gründe für die unterbliebene Zahlung des Verwarnungsgeldes sind dabei unwichtig – also auch, ob der Betroffene die ursprüngliche Verwarnung überhaupt erhalten hat oder nicht. Ist der anschließende Bußgeldbescheid wegen Nichtzahlung bereits ergangen, sind auch die zusätzlichen Kosten für dieses Verfahren zu tragen.

Oberlandesgerichts Hamm hin (Az.: III – 5 RBs 254/10).

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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verwarnung

Verschärfte Umweltzonen in 2013

Einige Kommunen verschärfen die Umweltzonen im Jahre 2013

Einige Kommunen verschärfen im Jahre 2013 ihre Umweltzonen. In Magdeburg, Halle an der Saale, Heilbronn, Karlsruhe, Augsburg, Mannheim und Heidelberg gilt schon vom 1. Januar 2013 an ein Einfahrverbot für Fahrzeuge ohne grüne Plakette. Zum gleichen Zeitpunkt lassen Köln, Dortmund, Essen und einige andere Städte des Ruhrgebiets keine Autos mit roter Plakette mehr in ihre Umweltzone.

Einige Städte führen Umweltzonen neu ein, darunter Mönchengladbach und Remscheid (ab 1.1.2013) sowie Mainz und Wiesbaden (ab 1.2.2013). In Baden-Württemberg werden zum Jahreswechsel in Ludwigsburg und Umgebung Umweltzonen zusammengefasst und neue Ortschaften darin integriert. Alle bestehenden Umweltzonen im Südwesten sind ab Januar nur noch mit grüner Plakette zu befahren. Diese strengste Stufe gilt in Stuttgart schon seit fast einem Jahr.

Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, hängt von dessen Schadstoffemissionen ab. Für bestimmte Fahrzeuge wie etwa Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt die Regelung nicht.

Eine Übersicht über alle deutsche Umweltzonen und deren Einfahrbestimmungen gibt das Umweltbundesamt.

Quelle: Umweltbundesamt
Steigen Sie ein: Das Umweltbundesamt – für Mensch und Umwelt

www.umweltbundesamt.de/

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