Der Socken Fall

Wer nur mit Socken Auto fährt bekommt dafür kein Bußgeld

Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte einen LKW Fahrer zu einer Geldbuße von 50 Euro da er lediglich mit Socken an den Füßen gefahren ist. Das sei eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), meine das Amtsgericht Bayreuth.

Das Oberlandesgericht Bamberg hob dieses Urteil auf!!

Es komme zwar ein Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers (Paragraph 1 Abs. 2 StVO) in Betracht, da ohne geeignetes Schuhwerk die Füße zum Beispiel von Pedalen abrutschen könnten.

Allerdings könne das nur bestraft werden, wenn daraus ein Unfall resultiere. Das in diesem Fall nichts passiert war, wurde der Mann freigesprochen.

Oberlandesgericht Bamberg
Urteil aus dem Jahre 2006
(Az: 2 Ss OWi 577 / 06)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Stuttgart