Zustellung des Bußgeldbescheids bei Studenten

Zustellung eines Bußgeldbescheids

Eine wirksame Zustellung ist von entscheidenter Bedeutung da nur

der wirksam Zugestellte Bußgeldbescheid die Einspruchsfrist und

die Rechtsmittelfrist in Gang setzt.

Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe NZV 1996, 164 haben

Studenten während des Semesters ihren Wohnsitz am Studienort,

in den Semesterferien jedoch an die Heimatadresse zurückverlagert.

Strafverteidiger Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht

Tel.: 0711 77393 80 

Fax: 0711 77393 77
Mobil: 0176 44445872
Email: kanzlei@ra-erath.de