Punkte Umrechnung

Umrechnung der alten Punkte des Verkehrszentralregisters in neue Punkte des Fahreignungsregister in Flensburg.

Die Reform tritt zum 01.05.2014 in Kraft. So funktioniert die Punkte Umrechnung:

So werden alte Punkte umgerechnet:

1-3 Punkte (alt)   =   1 Punkt (neu)

4-5 Punkte (alt)   =   2 Punkte (neu)

6-7 Punkte (alt)   =   3 Punkte (neu)

8-10 Punkte (alt)   =   4 Punkte (neu)

11-13 Punkte (alt)   =   5 Punkte (neu)

14-15 Punkte (alt)   =   6 Punkte (neu)

16-17 Punkte (alt)   =   7 Punkte (neu)

18 oder mehr Punkte (alt)   =   8 Punkte (neu)

Punkte Umrechnung

Neben der Umrechnung der Punkte gibt es weitere grundlegenden Änderungen:

Der neue Punktetabelle endet bei 8 Punkten, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Taten die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben werden ab dem 01.05.2014 nicht mehr eingetragen. Taten, die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 01.05.2014 gelöscht. Diese Löschung erfolgt automatisch

Bei Verstößen wird unterschieden nach:

  1. Verkehrsordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
  2. Straftaten, sowie grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (2 Punkte)
  3. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte).

Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Sie beträgt:

2,5 Jahre bei Ein-Punkte-Verstößen,

5 Jahre bei Zwei-Punkte-Verstößen und

10 Jahre bei Drei-Punkte-Verstößen.

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Der Socken Fall

Wer nur mit Socken Auto fährt bekommt dafür kein Bußgeld

Das Amtsgericht Bayreuth verurteilte einen LKW Fahrer zu einer Geldbuße von 50 Euro da er lediglich mit Socken an den Füßen gefahren ist. Das sei eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), meine das Amtsgericht Bayreuth.

Das Oberlandesgericht Bamberg hob dieses Urteil auf!!

Es komme zwar ein Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers (Paragraph 1 Abs. 2 StVO) in Betracht, da ohne geeignetes Schuhwerk die Füße zum Beispiel von Pedalen abrutschen könnten.

Allerdings könne das nur bestraft werden, wenn daraus ein Unfall resultiere. Das in diesem Fall nichts passiert war, wurde der Mann freigesprochen.

Oberlandesgericht Bamberg
Urteil aus dem Jahre 2006
(Az: 2 Ss OWi 577 / 06)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
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