Fahrdienstvermittlung Uber in Frankreich wegen Betrug verurteilt

Ein französisches Gericht hat die Fahrdienstvermittlung Uber zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt.

Uber wird in Frankreich betrügerisches Verhalten vorgeworfen.
Er hat seine Dienste als Mitfahrgelegenheit beworben.taxi

Die französischen Richter hielten dies für betrügerische Geschäftsaktivitäten. Der Dienst der Uber-App erfülle nicht die Voraussetzungen für eine Mitfahrgelegenheit. Das französische Gericht hat eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro verhängt.

Seit Oktober 2014 wird wie schon seit längerem in manch anderen außerdeutschen Orten auch in Deutschland der Dienst UberTaxi angeboten.

Hier werden örtliche konzessionierte Taxis an Kunden vermittelt. Dieser Dienst ähnelt dem bisherigen Vermittlungsdiensten via Taxi-App wie myTaxi oder Taxi.eu und tritt ebenso wie diese nun in Konkurrenz zu den bisherigen Taxizentralen, ebenso wie untereinander. Der registrierte Kunde nutzt eine App auf seinem Smartphone um ein Taxi zu rufen. Den Anfahrtweg wie auch die Taxiordnungsnummer, sowie Name und Telefonnummer des Taxifahrers sieht er nach Bestellung auf seinem Smartphone. Dieser Dienst ist, im Gegensatz zu den anderen Angeboten Ubers, nicht umstritten.

Sinn einer Mitfahrgelegenheit sei es, die Kosten für eine Fahrt unter den Mitfahrern aufzuteilen. Das Geschäftsmodell von Uber funktioniert allerdings anders: Wie bei einer Taxi-Fahrt wird anhand der Kilometer und der im Wagen verbrachten Zeit ein fester Preis ermittelt.

Auch in Deutschland sorgte Uber bereits für Aufregung. Die Rechtslage in Deutschland ist jedoch noch nicht eindeutig geklärt.


Für weitere Informationen : Kanzlei Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

TEL: 0711/627 6699 2 FAX: 0711/627 6699 3 Mobil: 0176/ 4444 5872

Kanzlei@Ra-Erath.de

Strafrecht in Stuttgart  http://www.lkw-recht.de   http://www.ra-erath.de


 

Aus für Alkoholtester in Frankreich

Frankreich: Aus für Alkoholtester 

Die am 1.Juli 2012 eingeführte Mitführungspflicht von Alkoholtest-Sets in
Fahrzeugen wird in Frankreich nun abgeschafft.

Autofahrer erhielten seit November 2012  ein Bußgeld, wenn sie kein
Alkoholtest-Set mit sich führten.

Dies galt auch für Touristen!!

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Michael Erath

Fachanwalt für Strafrecht
Stuttgart Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
info@jur-internet.de

Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Stuttgart