Neue Verkehrsregeln seit 1. April 2013 für Radfahrer und Falschparker
Ab 1. April 2013 müssen nicht nur Fahrradfahrer, wir haben darüber berichtet :
http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/hohere-busgelder-fur-radfahrer/
sondern auch Autofahrer die falsch Parken ein höheres Bußgeld zahlen.
- auf Geh- oder Radweg parken 20 Euro
- auf Schutzstreifen für Radfahrer parken 20 Euro
- beim Ein- oder Aussteigen nicht auf Radfahrer achten 20 Euro
- auf Radweg fahren 15 Euro
- Parken ohne Parkschein 10 Euro
- Parken an einer abgelaufenen Parkuhr 10 Euro
Es lohnt sich daher ein Parkticket zu ziehen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unverbindlich an:
Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
Blog@Ra-Erath.de
http://www.verteidiger-stuttgart.de/
Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Stuttgart