Eintragungsgrenze

Eintragungsgrenze bei Bußgeldern

Mit der Neuregelung des Fahreignungsregisters zum 01.05.2014 wurde nicht nur die Punkte-Anzahl geändert, es gab auch Änderungen bei den eintragungspflichtigen Verkehrsverstößen.

Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten wurde auf 55 Euro festgesetzt.

Die Eintragungsgrenze war bis zum 01.05.2014 genau 40 Euro. Jedes Bußgeld mit diesen Betrag und höher wurde in Verkehrsregister eingetragen.nach-sonnenuntergang_21289287

Die Eintragungsgrenze wurde auf 60 Euro heraufgesetzt. Dies bedeutet, dass erst bei einem Bußgeld von 60 Euro eine Eintragung in das neue Fahreignungsregister erfolgt.

Zu seinem vierzigsten Geburtstag wurde das alte Punktesystem reformiert. Zum 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister in  Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Die maximalen Punkte wurde von 18 Punkten auf den Höchststand von 8 geschrumpft. Die Fahrerlaubnis wird nun bei 8 Punkte  entzogen.


Für weitere Informationen :

Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Paulusstrasse 2 A
70197 Stuttgart

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Punkte Umrechnung

Umrechnung der alten Punkte des Verkehrszentralregisters in neue Punkte des Fahreignungsregister in Flensburg.

Die Reform tritt zum 01.05.2014 in Kraft. So funktioniert die Punkte Umrechnung:

So werden alte Punkte umgerechnet:

1-3 Punkte (alt)   =   1 Punkt (neu)

4-5 Punkte (alt)   =   2 Punkte (neu)

6-7 Punkte (alt)   =   3 Punkte (neu)

8-10 Punkte (alt)   =   4 Punkte (neu)

11-13 Punkte (alt)   =   5 Punkte (neu)

14-15 Punkte (alt)   =   6 Punkte (neu)

16-17 Punkte (alt)   =   7 Punkte (neu)

18 oder mehr Punkte (alt)   =   8 Punkte (neu)

Punkte Umrechnung

Neben der Umrechnung der Punkte gibt es weitere grundlegenden Änderungen:

Der neue Punktetabelle endet bei 8 Punkten, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Taten die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben werden ab dem 01.05.2014 nicht mehr eingetragen. Taten, die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 01.05.2014 gelöscht. Diese Löschung erfolgt automatisch

Bei Verstößen wird unterschieden nach:

  1. Verkehrsordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
  2. Straftaten, sowie grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (2 Punkte)
  3. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte).

Jede Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Sie beträgt:

2,5 Jahre bei Ein-Punkte-Verstößen,

5 Jahre bei Zwei-Punkte-Verstößen und

10 Jahre bei Drei-Punkte-Verstößen.

Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/

Wir sind auch hier tätig:
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