Bußgeldkatalog 2014

Achtung neuer Bußgeldkatalog 2014

Seit dem 01.05.2014 gilt der neuer Bußgeldkatalog 2014.

Die Höhe der Bußgelder sind weitgehend gleich geblieben.
Geändert hat sich hingegen das Punktesystem.

Es wird auf die Eintragung verzichtet, bei Tatbestände die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben.

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr eingetragen:

  • Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
  • Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

Hier können Sie ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2014 einsehen:

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-geschwindigkeitsuberschreitung/

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-abstand-unterschritten/

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-alkohol/

Ein großer Teil  aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Warum sollte Ihr Bußgeldbescheid zu den richtigen gehören? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.

Fax: 0711 627 6699 3
Tel: 0711 627 6699 2

Es entstehen für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder eines Anhörungsbogen und dem anschließenden Telefonat keine Kosten ! Wir sagen Ihnen was zu tun ist und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich aber mit Sachverstand. Erst wenn Sie sich entscheiden uns zu beauftragen fallen Gebühren an.

Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.

Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei  Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!

Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/

Wir sind auch hier tätig:
HeilbronnZuffenhausenLudwigsburg, CannstattStuttgartEinspruchWinnenden,
Degerloch, Echterdingen, Esslingen, Ditzingen, FellbachFilderstadt,
Gerlingen, WangenLeonbergMarbach, Sindelfingen,
Stammheim, VaihingenMarkgröningen, Waiblingen

Für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Paulusstrasse 2 A
70197 Stuttgart

TEL: 0711/627 6699 2
FAX: 0711/627 6699 3

Mobil: 0176/ 4444 5872
Kanzlei@Ra-Erath.de

http://www.verteidiger-stuttgart.de / http://www.lkw-recht.de / http://www.ra-erath.de

Fahreignungsregister

Punkte im Fahreignungsregister

Genau am 01.05.2014 startet das neue Fahreignungsregister. Das Register wird einfacher, transparenter und gerechter. Der neue Punktekatalog sieht folgendes vor:

Ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro erfolgt der Punkteeintrag .

Die Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktekontos so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Straftat nicht abgelaufen ist.

Hiermit soll das taktische Vorgehen von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand vorübergehend zu mindern.

Der Punktestand kann jederzeit abgefragt werden.
Die Punkteabfrage ist kostenlos.

Die Adresse lautet:

Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon:  0461-316-0
Fax:        0461-316-1495

Den Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier  ausdrucken: Kraftfahrtbundesamt

Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
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Fahrverbot Vollstreckung

Vollstreckung mehrerer Fahrverbote

Folgt auf ein Fahrverbot mit einer 4-Monatsfrist gem. § 25 Abs. 2 a StVG
ein weiteres Fahrverbot, das sofort mit Rechtskraft beginnt, ist eine
Vollstreckung beider Fahrverbote nicht nebeneinander zulässig.

Dies ergibt sich aus der Systematik des § 25 a Abs. 2 Satz 2 StVG,
die erkennen lässt, dass der Gesetzgeber die Nacheinandervollstreckung
nur für solche Fahrverbote vorgesehen hat, für die eine viermonatige
Abgabefrist gewährt wird.

AG Walsrode – 5 OWI 571/12

Ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid ist erst dann vollstreckbar, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist die Behörde zuständig, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Das bedeutet, dass dann die Fahrerlaubnis an die Behörde zu übersenden ist, die als Verwaltungsbehörde den rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen hatte. Erfolgt eine gerichtliche Entscheidung über den Bußgeldtatbestand, so erfolgt die Vollstreckung des Fahrverbots durch die jeweilige Staatsanwaltschaft. Bei Jugendlichen oder Heranwachsenden ist die Vollstreckungsbehörde der Jugendrichter.

Für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Michael Erath

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Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
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Ordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsübertretung

Bedienungsanleitung des Messgerätes bei Ordnungswidrigkeit

Dem Verteidiger steht das Recht auf vollständiger Akteneinsicht in einem (Ordnungswidrigkeit) Verfahren zu. Dies umfasst, bei einer Vertretung eines Mandanten, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wird, auch die Bedienungsanleitung des Messgeräteherstellers.

Etwas anderes wäre weder mit dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen
Verfahrens (Art. 6 EMRK) noch mit der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängigem
Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) noch mit dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit
vereinbar.

OLG Naumburg – 2 Ss (Bz)  100/12

 

Rechtsanwalt Michael Erath

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Rotlicht und Rotlichtverstoß Fahrtenbuchauflage bei Querschnittlähmung zulässig

Führen eines Fahrtenbuchs nach erheblichem Verkehrsverstoß (Rotlichtverstoß) auch mit körperlicher Behinderung nicht unverhältnismäßig

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.10.2011
– VG 20 K 271.10 –

Auch einem Querschnittgelähmten kann nach einem Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Dies entschied das berliner Verwaltungsgericht.

Mit dem auf den Kläger zugelassenen Fahrzeug war im November 2009 ein Rotlichtverstoß (Rotlicht) begangen worden. Der Kläger machte keine Angaben zur Identifizierung des Fahrers. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten legte Ihm ein Fahrtenbuch für die Dauer eines Jahres auf. Hiergegen wandte sich der Kläger unter Verweis auf seine Querschnittlähmung; er meinte, das Fahrtenbuch sei für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, da er täglich auch kürzeste Distanzen mit dem PKW zurücklegen müsse.

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