Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung

Tabelle 1 zu Nr. 11 des Bußgeldkatalogs Geschwindigkeitsüberschreitungen

a) Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

(z.B. Kfz über 3,5 t außer Pkw, leere Busse, Pkw mit Anhänger)

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehrung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/Punkte

11.1.1

11.1.2

Bis 10*

11 – 15*

20 € / –

30 € / –

15 € –

25 € –

*außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

 

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften
11.1.3

11.1.4

11.1.5

11.1.6

11.1.7

11.1.8

11.1.9

11.1.10

Bis 15**

16 – 20

21 – 25

26 – 30

31 – 40

41 – 50

51 – 60

Über 60

80 € / 1

80 € / 1

95 € / 1

140 € / 2

200 € /2

280 € / 2

480 € / 2

680 € / 2

70 € / 1

70 € / 1

80 € / 1

95 € / 1

160 € / 2

240 € / 2

440 € / 2

600 € / 2

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

3 Monate

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

*für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

b) kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der n der Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehrung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/Punkte

11.2.1

11.2.2

Bis 10*

11 – 15*

35 € / —

60 € / 1

30 € / –

35 € / –

*außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

11.2.3

11.2.4

11.2.5

11.2.6

11.2.7

11.2.8

11.2.9

11.2.10

Bis 15**

16 – 20

21 – 25

26 – 30

31 – 40

41 – 50

51 – 60

Über 60

160 € / 1

160 € / 1

200 € / 2

280 € / 2

360 € /2

480 € / 2

600 € / 2

760 € / 2

120 € / 1

120 € / 1

160 € / 1

240 € / 1

320 € / 2

400 € / 2

560 € / 2

680 € / 2

1 Monat

1 Monat

2 Monat

3 Monate

3 Monate

3 Monate

1 Monat

1 Monat

2 Monat

2 Monate

3 Monate

*für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

 

c) andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Motorrad)

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehrung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/Punkte

11.3.1

11.3.2

11.3.3

Bis 10*

11 – 15

16 – 20

15 € / –

25 € / –

35 € / –

10 € / –

20 € 7 –

30 € / –

 

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

11.3.4

11.3.5

11.3.6

11.3.7

11.3.8

11.3.9

11.3.10

21 – 25

26 – 30

31 – 40

41 – 50

51 – 60

61 – 70

Über 70

80 € / 1

100 € / 1

160 € / 2

200 € / 2

280 € /2

480 € / 2

680 € / 2

70 € / 1

80 € / 1

120 € / 1

160 € / 1

240 € / 2

440 € / 2

600 € / 2

1 Monat*

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

3 Monate

1 Monat*

1 Monat*

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

*wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens km/h zu schnell


Für weitere Informationen über den Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung:

Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Paulusstrasse 2 A
70197 Stuttgart

TEL: 0711/627 6699 2
FAX: 0711/627 6699 3

Mobil: 0176/ 4444 5872
Kanzlei@Ra-Erath.de


http://www.verteidiger-stuttgart.de / http://www.lkw-recht.de / http://www.ra-erath.de

Bußgeldkatalog 2014

Achtung neuer Bußgeldkatalog 2014

Seit dem 01.05.2014 gilt der neuer Bußgeldkatalog 2014.

Die Höhe der Bußgelder sind weitgehend gleich geblieben.
Geändert hat sich hingegen das Punktesystem.

Es wird auf die Eintragung verzichtet, bei Tatbestände die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben.

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr eingetragen:

  • Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
  • Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

Hier können Sie ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2014 einsehen:

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-geschwindigkeitsuberschreitung/

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-abstand-unterschritten/

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-alkohol/

Ein großer Teil  aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Warum sollte Ihr Bußgeldbescheid zu den richtigen gehören? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.

Fax: 0711 627 6699 3
Tel: 0711 627 6699 2

Es entstehen für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder eines Anhörungsbogen und dem anschließenden Telefonat keine Kosten ! Wir sagen Ihnen was zu tun ist und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich aber mit Sachverstand. Erst wenn Sie sich entscheiden uns zu beauftragen fallen Gebühren an.

Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.

Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei  Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!

Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/

Wir sind auch hier tätig:
HeilbronnZuffenhausenLudwigsburg, CannstattStuttgartEinspruchWinnenden,
Degerloch, Echterdingen, Esslingen, Ditzingen, FellbachFilderstadt,
Gerlingen, WangenLeonbergMarbach, Sindelfingen,
Stammheim, VaihingenMarkgröningen, Waiblingen

Für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Michael Erath
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http://www.verteidiger-stuttgart.de / http://www.lkw-recht.de / http://www.ra-erath.de

Höhere Bußgelder für Radfahrer

Bußgeld für Radfahrer wird angehoben
Radler aufgepasst!

Falschfahrer oder Lichtsünder auf zwei Rädern werden ab April stärker
zur Kasse gebeten. Die Bußgelder (bzw das Bußgeld) steigen im Durchschnitt
um fünf bis zehn Euro.

Hier einige Veränderungen beim Verwarnungsgeld:

  • – Ein einfacher Regelverstoß steigt von 10 auf 15 Euro.
  • – Fahren auf dem Fußweg soll je nach Situation künftig mit zehn bis 20 Euro geahndet werden.
  • – Wer den Radweg bei Benutzungspflicht nicht benutzt, wird 20 bis 35 Euro zahlen müssen.
  • – Fahren ohne Licht kostet 20 statt 15 Euro.

Die Erhöhung der Strafen für Radfahrer ist nur ein Teil der Reform des Bußgeldkatalogs. Unter anderem sollen Autofahrer, die Radfahrer etwa durch Zuparken von Radwegen oder das plötzliche Öffnen von Fahrzeugtüren behindern oder gefährden, fünf bis zehn Euro mehr bezahlen.
Zu dem Paket gehört auch eine generelle Erhöhung des Bußgelds bei Parken ohne Parkschein um fünf Euro und eine Anhebung der Geldstrafen, wenn Lastwagen gegen Fahrverbote verstoßen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unverbindlich an:

Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
Blog@Ra-Erath.de
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Stuttgart