Höheres Bußgeld für Falschparker

Neue Verkehrsregeln seit  1. April 2013 für Radfahrer und Falschparker

Ab 1. April 2013 müssen nicht nur Fahrradfahrer, wir haben darüber berichtet :

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/hohere-busgelder-fur-radfahrer/

sondern auch Autofahrer die falsch Parken ein höheres Bußgeld zahlen.

  • auf Geh- oder Radweg parken   20 Euro
  • auf Schutzstreifen für Radfahrer parken   20 Euro
  • beim Ein- oder Aussteigen nicht auf Radfahrer achten   20 Euro
  • auf Radweg fahren   15 Euro
  • Parken ohne Parkschein   10 Euro
  • Parken an einer abgelaufenen Parkuhr   10 Euro

Es lohnt sich daher ein Parkticket zu ziehen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unverbindlich an:

Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
Blog@Ra-Erath.de
http://www.verteidiger-stuttgart.de/

Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Stuttgart

 

Höhere Bußgelder für Radfahrer

Bußgeld für Radfahrer wird angehoben
Radler aufgepasst!

Falschfahrer oder Lichtsünder auf zwei Rädern werden ab April stärker
zur Kasse gebeten. Die Bußgelder (bzw das Bußgeld) steigen im Durchschnitt
um fünf bis zehn Euro.

Hier einige Veränderungen beim Verwarnungsgeld:

  • – Ein einfacher Regelverstoß steigt von 10 auf 15 Euro.
  • – Fahren auf dem Fußweg soll je nach Situation künftig mit zehn bis 20 Euro geahndet werden.
  • – Wer den Radweg bei Benutzungspflicht nicht benutzt, wird 20 bis 35 Euro zahlen müssen.
  • – Fahren ohne Licht kostet 20 statt 15 Euro.

Die Erhöhung der Strafen für Radfahrer ist nur ein Teil der Reform des Bußgeldkatalogs. Unter anderem sollen Autofahrer, die Radfahrer etwa durch Zuparken von Radwegen oder das plötzliche Öffnen von Fahrzeugtüren behindern oder gefährden, fünf bis zehn Euro mehr bezahlen.
Zu dem Paket gehört auch eine generelle Erhöhung des Bußgelds bei Parken ohne Parkschein um fünf Euro und eine Anhebung der Geldstrafen, wenn Lastwagen gegen Fahrverbote verstoßen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich unverbindlich an:

Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
Blog@Ra-Erath.de
http://www.verteidiger-stuttgart.de/

Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Stuttgart