Internationaler Führerschein

Hat der Internationaler Führerschein ausgedient?

Die EU-Kommission hat mit der Entscheidung vom 21.03.2000 ausdrücklich bestätigt, es müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein Dokumente in den EU und EWR Staaten anerkannt werden.

Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG bestimmt, dass sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente in den anderen EU-und EWR-Staaten anerkannt werden.internationaler Führerschein

Es darf weder ein internationaler Führerschein noch die neue Führerschein-Plastikkarte verlangt werden.

Hier ist der Originaltext der Entscheidung der Kommission:

vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von
Führerscheinen
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 511)
(2000/275/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT FOLGENDE
ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft, Artikel 1
gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli
1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die
Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten
ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der
Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht
ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.
(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von
Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller
einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum
Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen


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