Fahrkarten-Betrug

Deutsche Bahn ist Ziel von Fahrkarten-Betrug

Die Deutsche Bahn ist zum Ziel von Betrügern geworden, die mit gestohlenen Kreditkarten-Daten für Dritte Fahrkarten erwerben. Die Deutsche Bahn setzt nun auf Abschreckung bei den Ticket-Käufern.

Der Betrug funktioniert wie folgt:
In einer  E-Mail erklärt der Absender sein günstiges Ticket-Angebot damit, dass er Verwandte bei der Bahn habe, die günstig an die Fahrscheine heran kämen. Für 30, 40 oder 70 Euro werden auf Internet-Portalen für Mitfahrgelegenheiten Bahnfahrkarten angeboten, die regulär das Doppelte oder Dreifache kosten.

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„Da müssten die Warnglocken deutlich läuten“, sagt Josef Niemann, Mitarbeiter der Deutschen Bahn. Doch häufig ließen sich die Käufer solcher Fahrscheine auf den Handel ein, obwohl sie wüssten, „dass sie etwas Unerlaubtes tun“. Die anderen seien eben besonders leichtgläubig.
Hinter dem illegalen Geschäft steckten organisierte Tätergruppen. Sie kaufen die Tickets bei der Bahn im Internet mit gestohlenen Kreditkarten-Daten und geben sie dann an Interessenten weiter. Oft verwenden die Betrügert fiktive Namen.

2011 ging der Fahrkarten-Betrug los

Kai Brandes, Leiter des Zahlungsverfahren beim Bahn-Vertrieb, macht klar: „Bei uns steht immer der Preis, den man bezahlt hat, auf dem Ticket. Das ist in diesen Betrugsfällen aber nicht so.“ Die Bahn vertreibe ihre Tickets nur über DB-Verkaufsstellen und zertifizierte Partner wie Opodo oder L‘tur. Und: „Die Bahn hat keine Zwischenhändler, die Großkontingente auf eigene Faust weiterverkaufen könnten.“ Der Betrug mit gestohlenen Kreditkarten-Daten ist ein neues Phänomen.

Im Jahr 2013 entstand dem Unternehmen bereits ein Schaden von sieben Millionen Euro. Jeden Monat wurden 2800 Betrugsfälle bekannt. Inzwischen ist diese Zahl deutlich gesunken.

Hohe Strafen verhängte das Landgericht Stuttgart im vorigen Jahr in zwei Prozessen gegen die Hauptangeklagten.

Zwei Probleme erschweren es Bahn und Polizei, den Tätern auf die Schliche zu kommen. Zum einen dauert es „geraume Zeit, bis der Betrug auffällt, oft bis zu einem Monat“, erklärt Niemann. Zum anderen operieren die Banden mit mehreren Kreditkarten-Sätzen. Experten bei der Bahn haben deshalb die typischen Betrugsmuster analysiert.

Maßnahmen gegen Betrug

Werden nun bei einer Online-Ticket-Buchung per automatischer Prüfung verdächtige Eigenheiten festgestellt, muss der Kunde seit Mitte 2014 ein Passwort für die Kreditkarten-Zahlung angeben, womit er seine Identität bestätigt. Der Betrüger kann das in aller Regel nicht, der Ticket-Kauf wird nicht ausgeführt. Generell will die Bahn ihren Kunden dieses Passwort-Verfahren der großen Kreditkarten-Gesellschaften namens „3-D Secure“ nicht zumuten, damit die Buchung nicht zu kompliziert wird.

Inzwischen verkauft die Deutsche Bahn mehr als die Hälfte ihrer Tickets online.

Große Hoffnungen setzt das Verkehrsunternehmen darauf, den Fahrkarten-Betrug auf der Käuferseite einzudämmen. Denn die Bahn kennt immer den Namen und die Adresse des Reisenden. Diese Angaben sind bei der Buchung Pflicht.


Mitgeteilt von Rechtsanwalt
Michael Erath

Fachanwalt für Strafrecht
Stuttgart Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
Mobil: 0176/ 4444 5872
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