Welche Messer sind verboten?

Messer erlaubt nach dem Waffengesetz.

Nicht jedes Messer darf besessen oder gar getragen werden. Die Vorschriften sind in Deutschland recht streng. Es gilt das Waffengesetz.

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Besitz von Messer

Es ist der Besitz und das Führen eines Messers zu unterscheiden. Faustmesser, Butterflymesser, Spring- und Fallmesser sind grundsätzlich verboten. Ausnahme hierbei sind Springmesser, deren Klinge seitwärts heraus springt und deren Klinge maximal 8,5 cm lang ist und nicht beidseitig geschliffen ist.

Führen von Messer

Es gilt § 42a WaffG. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.

Messer Strafrecht

Wer ein verbotenes Messer besitzt riskiert nach §52 III Nr.1 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Wer unerlaubt ein Messer führt, das nicht schlechthin verboten ist, begeht nach §53 Nr.21a WaffG eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.


 

Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Für weitere Informationen: Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart / http://www.lkw-recht.de / http://www.ra-erath.de


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