Warnwestenpflicht

In Deutschland besteht sei dem 01.07.2013 eine allgemeine Warnwestenpflicht !!

Es muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Es spielt keine Rolle wie viele Personen mitfahren.Warnwestenpflicht

Die Warnweste in gelb, rot oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Warnwestenpflicht betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Für Motorräder gilt die Warnwestenpflicht nicht. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Dennoch ist es empfehlenswert auch in einem Wohnmobil eine Warnweste vorzuhalten.

Der Fahrer ist verpflichtet die Warnweste bei einer polizeilichen Kontrolle vorzuzeigen und auszuhändigen.

Sollte keine Warnweste vorgezeigt werden können, so droht ein Bußgeld. Es ist vermehrten Kontrollen zu rechnen.

Eine gesetzlich Pflicht  zum Tragen der Warnweste gibt es hingegen nicht. Dies ist durchaus bemerkenswert. Der Gesetzgeber setzt wohl auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer.

Wann soll eine Warnweste getragen werden?

Vor allem in Pannen oder Unfallsituationen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es empfehlenswert die mitgeführte Warnweste zu tragen.


Für weitere Informationen : Kanzlei Erath FACHANWALT FÜR STRAFRECHT TEL: 0711/627 6699 2 FAX: 0711/627 6699 3 Mobil: 0176/ 4444 5872 Kanzlei@Ra-Erath.de


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Ein Gedanke zu „Warnwestenpflicht“

  1. Da ich auch Autofahrerin bin, weidf ich wie unsichtbar viele Radfahrer gedare bei Dunkelheit und schlechtem Wetter sind. Deswegen bin ich als Radfahrer lieber sicher unterwegs. Wer nachher Schuld an einem Unfall hat, ist ist ffcr mich eine unsinnige Diskussion: Der Autofahrer hat wahrscheinlich nur eine Beule und ich ein matschiges Hirn. Den Schaden kann auch eine Versicherung nicht mehr gut machen.

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