Videokamera im Auto Dashcams

Mini-Videokameras im Auto sog. Dashcams werden immer belieb!

Bei einer Dashcam werden,

Dashcam
Dashcam

im Gegensatz zu herkömmlichen Videoaufnahmesystemen, ununterbrochen Aufnahmen in einer Schleife gespeichert. Nach Ablauf einer programmierbaren Zeit oder bei Erreichen des Speicherlimits des Speichermediums werden ältere Aufnahmen überschrieben.

Wer diese Aufzeichnung der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne die Personen und die Autokennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, hat gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.

Wer das Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen möchte und deshalb eine Dashcam benutzt und mit Videomitschnitten belegt will, dass andere Fehler begangen haben verstößt gegen das Recht.

Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt.

Noch einmal die klare Rechtslage: Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt gegen geltendes Recht.

Privaten Aufzeichnung

sind sehr kritisch zu betrachten. Es ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden.
Der Einsatz sog. Dashcams kann gegen die Vorschriften des Datenschutzes verstoßen: Ziel der Montage ist in der Regel andere Verkehrsteilnehmer mit amtlichem Kennzeichen zu filmen und zu speichern, ohne dass der Betroffene dies mitbekommt und weiß, was mit seinen persönlichen Daten geschehen soll.


Für weitere Informationen : Kanzlei Erath FACHANWALT FÜR STRAFRECHT TEL: 0711/627 6699 2 FAX: 0711/627 6699 3 Mobil: 0176/ 4444 5872 Kanzlei@Ra-Erath.de


Anwalt für Strafrecht in Stuttgart  http://www.lkw-recht.de   http://www.ra-erath.de

 

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