Eintragungsgrenze

Eintragungsgrenze bei Bußgeldern

Mit der Neuregelung des Fahreignungsregisters zum 01.05.2014 wurde nicht nur die Punkte-Anzahl geändert, es gab auch Änderungen bei den eintragungspflichtigen Verkehrsverstößen.

Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten wurde auf 55 Euro festgesetzt.

Die Eintragungsgrenze war bis zum 01.05.2014 genau 40 Euro. Jedes Bußgeld mit diesen Betrag und höher wurde in Verkehrsregister eingetragen.nach-sonnenuntergang_21289287

Die Eintragungsgrenze wurde auf 60 Euro heraufgesetzt. Dies bedeutet, dass erst bei einem Bußgeld von 60 Euro eine Eintragung in das neue Fahreignungsregister erfolgt.

Zu seinem vierzigsten Geburtstag wurde das alte Punktesystem reformiert. Zum 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister in  Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Die maximalen Punkte wurde von 18 Punkten auf den Höchststand von 8 geschrumpft. Die Fahrerlaubnis wird nun bei 8 Punkte  entzogen.


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Höhere Bußgelder für Radfahrer

Bußgeld für Radfahrer wird angehoben
Radler aufgepasst!

Falschfahrer oder Lichtsünder auf zwei Rädern werden ab April stärker
zur Kasse gebeten. Die Bußgelder (bzw das Bußgeld) steigen im Durchschnitt
um fünf bis zehn Euro.

Hier einige Veränderungen beim Verwarnungsgeld:

  • – Ein einfacher Regelverstoß steigt von 10 auf 15 Euro.
  • – Fahren auf dem Fußweg soll je nach Situation künftig mit zehn bis 20 Euro geahndet werden.
  • – Wer den Radweg bei Benutzungspflicht nicht benutzt, wird 20 bis 35 Euro zahlen müssen.
  • – Fahren ohne Licht kostet 20 statt 15 Euro.

Die Erhöhung der Strafen für Radfahrer ist nur ein Teil der Reform des Bußgeldkatalogs. Unter anderem sollen Autofahrer, die Radfahrer etwa durch Zuparken von Radwegen oder das plötzliche Öffnen von Fahrzeugtüren behindern oder gefährden, fünf bis zehn Euro mehr bezahlen.
Zu dem Paket gehört auch eine generelle Erhöhung des Bußgelds bei Parken ohne Parkschein um fünf Euro und eine Anhebung der Geldstrafen, wenn Lastwagen gegen Fahrverbote verstoßen.
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