Punktebewertung Fahreignungsregister

 Punktbewertung Fahreignungsregister hier sind die Informationen:

Die Punktebewertung Fahreignungsregister der eingetragenen Zuwiderhandlungen wurde stark vereinfacht. Früher gab es für Ordnungswidrigkeiten 1 bis 4 Punkte und für Straftaten 5 bis 7 Punkte.

 Nach dem neuen System richtet sich die Punktzahl nach der Schwere der Tat:

1 Punkt Ordnunswidrigkeit

2 Punkte Grobe Ordnungswidrigkeit mit vorgesehenem Regelfahrgebot

2 Punkte Straftat

3 Punkte Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Damit stehen Punktebewertung Fahreignungsregister

und Tilgungsfrist in einer engen Beziehung:

1 Punkt 2,5 Jahre

2 Punkte 5 Jahre

3 Punkte 10 Jahre

 Punktebewertung Fahreignungsregister

Der Punktestand kann jederzeit abgefragt werden. Es kann somit die Punktebewertung Fahreignungsregister leicht überprüft werden.

Die Punkteabfrage ist kostenlos.

Die Adresse lautet:

Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon:  0461-316-0
Fax:        0461-316-1495

Den Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier ausdrucken: Kraftfahrtbundesamt

Für weitere Informationen:

Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Paulusstrasse 2 A
70197 Stuttgart

TEL: 0711/627 6699 2
FAX: 0711/627 6699 3

Mobil: 0176/ 4444 5872
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