Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren

Der Rechtszweig des Ordnungswidrigkeitenrechts hat sich in Deutschland erst nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Ausgangspunkt für diese Entwicklung ist das Bestreben gewesen, den Kreis strafrechtlicher Tatbestände einzuengen, um das Strafrecht auf die wirklich strafwürdigen Fälle zu beschränken.

Die Kern- und Rahmenvorschriften für alle Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- und Landesrecht enthält das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Bei den gerichtlich verhandelten Ordnungswidrigkeiten handelt es sich überwiegend um straßenverkehrsrechtliche Verstöße.

Seinen Anfang nimmt ein Bußgeldverfahren in der Regel durch einen Bußgeldbescheid.  Legt der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, geht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft, die es dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorlegt.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht Stuttgart,
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