Bussgeld bei Nichtzahlung einer Verwarnung

Bei Nichtzahlung einer Verwarnung droht Bußgeldverfahren

Es droht bei Nichtzahlung einer Verwarnung auch dann ein teures
Bußgeldverfahren, wenn die Verwarnung nicht angekommen ist.

Wer bei einer kleinen Verkehrssünde ertappt wird und das in der Regel mäßige Verwarnungsgeld nicht bezahlt, riskiert die automatische Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Und das kann dann richtig teuer werden.

ACHTUNG :

Die Gründe für die unterbliebene Zahlung des Verwarnungsgeldes sind dabei unwichtig – also auch, ob der Betroffene die ursprüngliche Verwarnung überhaupt erhalten hat oder nicht. Ist der anschließende Bußgeldbescheid wegen Nichtzahlung bereits ergangen, sind auch die zusätzlichen Kosten für dieses Verfahren zu tragen.

Oberlandesgerichts Hamm hin (Az.: III – 5 RBs 254/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath
Fachanwalt für Strafrecht
Stuttgart Vertretung in Straf-und Bußgeldsachen
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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verwarnung

Bußgeld für Tempoüberschreitung auch bei Durchfall

Bußgeld für Tempoüberschreitung auch bei Durchfallerkrankung

Auch wer unter Durchfall leidet, muss sich grundsätzlich an bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Zumindest muss der Betroffene aber, bevor er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet (Geschwindigkeitsüberschreitung), prüfen, ob ein Halten am Seitenstreifen möglich ist, um seine Notdurft zu verrichten. Ansonsten gibt es ein Bußgeldbescheid. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Oberlandesgericht Zweibrücken,
Beschluss vom 19.12.1996
AZ.: – 1 Ss 291/96 –

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Bußgeld, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit

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