Vier-Augen-Prinzip

Vier-Augen-Prinzip

Ein Vier-Augen-Prinzip, nach dem eine Geschwindigkeitsmessung
mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P nur zur Grundlage einer
Verurteilung gemacht werden kann, wenn der vom Gerät angezeigte
Messwert  und die Übertragung dieses Messwertes in das Protokoll
von einem zweiten Polizeibeamten kontrolliert worden ist, existiert
nicht.

Es lässt sich weder aus verfahrensrechtlichen Vorschriften noch
aus materiell-rechtlichen Normen oder Rechtsgrundsätzen ableiten
und ist mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht
vereinbar. (§ 71 Abs. 1 OWiG, § 261 StPO)

Beschluss des OLG Düsseldorf v. 13.09.2012 (IV-2 RBs 129/12)