Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung

Tabelle 1 zu Nr. 11 des Bußgeldkatalogs Geschwindigkeitsüberschreitungen

a) Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

(z.B. Kfz über 3,5 t außer Pkw, leere Busse, Pkw mit Anhänger)

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehrung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/Punkte

11.1.1

11.1.2

Bis 10*

11 – 15*

20 € / –

30 € / –

15 € –

25 € –

*außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

 

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften
11.1.3

11.1.4

11.1.5

11.1.6

11.1.7

11.1.8

11.1.9

11.1.10

Bis 15**

16 – 20

21 – 25

26 – 30

31 – 40

41 – 50

51 – 60

Über 60

80 € / 1

80 € / 1

95 € / 1

140 € / 2

200 € /2

280 € / 2

480 € / 2

680 € / 2

70 € / 1

70 € / 1

80 € / 1

95 € / 1

160 € / 2

240 € / 2

440 € / 2

600 € / 2

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

3 Monate

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

*für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

b) kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der n der Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehrung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/Punkte

11.2.1

11.2.2

Bis 10*

11 – 15*

35 € / —

60 € / 1

30 € / –

35 € / –

*außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.2 der Anlage.

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

11.2.3

11.2.4

11.2.5

11.2.6

11.2.7

11.2.8

11.2.9

11.2.10

Bis 15**

16 – 20

21 – 25

26 – 30

31 – 40

41 – 50

51 – 60

Über 60

160 € / 1

160 € / 1

200 € / 2

280 € / 2

360 € /2

480 € / 2

600 € / 2

760 € / 2

120 € / 1

120 € / 1

160 € / 1

240 € / 1

320 € / 2

400 € / 2

560 € / 2

680 € / 2

1 Monat

1 Monat

2 Monat

3 Monate

3 Monate

3 Monate

1 Monat

1 Monat

2 Monat

2 Monate

3 Monate

*für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrantritt

 

c) andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Motorrad)

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/ Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehrung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro/Punkte

11.3.1

11.3.2

11.3.3

Bis 10*

11 – 15

16 – 20

15 € / –

25 € / –

35 € / –

10 € / –

20 € 7 –

30 € / –

 

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.3 der Anlage.

Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften

Euro / Punkte

11.3.4

11.3.5

11.3.6

11.3.7

11.3.8

11.3.9

11.3.10

21 – 25

26 – 30

31 – 40

41 – 50

51 – 60

61 – 70

Über 70

80 € / 1

100 € / 1

160 € / 2

200 € / 2

280 € /2

480 € / 2

680 € / 2

70 € / 1

80 € / 1

120 € / 1

160 € / 1

240 € / 2

440 € / 2

600 € / 2

1 Monat*

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

3 Monate

1 Monat*

1 Monat*

1 Monat

1 Monat

2 Monate

3 Monate

*wenn binnen 12 Monaten ab Rechtskraft erneut um mindestens km/h zu schnell


Für weitere Informationen über den Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitung:

Rechtsanwalt Michael Erath
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

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http://www.verteidiger-stuttgart.de / http://www.lkw-recht.de / http://www.ra-erath.de

Bußgeldkatalog 2014

Achtung neuer Bußgeldkatalog 2014

Seit dem 01.05.2014 gilt der neuer Bußgeldkatalog 2014.

Die Höhe der Bußgelder sind weitgehend gleich geblieben.
Geändert hat sich hingegen das Punktesystem.

Es wird auf die Eintragung verzichtet, bei Tatbestände die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben.

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr eingetragen:

  • Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
  • Verstoß gegen Kennzeichenregelungen
  • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

Hier können Sie ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2014 einsehen:

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-geschwindigkeitsuberschreitung/

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-abstand-unterschritten/

http://www.ra-strafrecht-stuttgart.de/busgeldkatalog-alkohol/

Ein großer Teil  aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Warum sollte Ihr Bußgeldbescheid zu den richtigen gehören? Lassen Sie durch einen Fachanwalt für Strafrecht Ihren Bußgeldbescheid prüfen.

Fax: 0711 627 6699 3
Tel: 0711 627 6699 2

Es entstehen für Sie mit der Zusendung des Bußgeldbescheid oder eines Anhörungsbogen und dem anschließenden Telefonat keine Kosten ! Wir sagen Ihnen was zu tun ist und wo Ihre Möglichkeiten liegen. Unverbindlich aber mit Sachverstand. Erst wenn Sie sich entscheiden uns zu beauftragen fallen Gebühren an.

Wir akzeptiere sämtliche Rechtsschutzversicherungen.

Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Bereits bei  Erhalt eines Anhörungsbogen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden. Kontaktieren Sie uns. Unverbindlich!!

Alles über Bußgeldbescheide ist hier zu lesen:
http://www.ra-strafrecht-Stuttgart.de/busgeld/

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HeilbronnZuffenhausenLudwigsburg, CannstattStuttgartEinspruchWinnenden,
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Fahreignungsregister

Punkte im Fahreignungsregister

Genau am 01.05.2014 startet das neue Fahreignungsregister. Das Register wird einfacher, transparenter und gerechter. Der neue Punktekatalog sieht folgendes vor:

Ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro erfolgt der Punkteeintrag .

Die Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktekontos so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Straftat nicht abgelaufen ist.

Hiermit soll das taktische Vorgehen von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand vorübergehend zu mindern.

Der Punktestand kann jederzeit abgefragt werden.
Die Punkteabfrage ist kostenlos.

Die Adresse lautet:

Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon:  0461-316-0
Fax:        0461-316-1495

Den Antrag über die Mitteilung Ihres Punktekontos können Sie hier  ausdrucken: Kraftfahrtbundesamt

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Blitzer, Sie wurden geblitzt ! Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

Sie wurden geblitzt, ein Bußgeldbescheid droht.

Viele Blitzer sind nicht in Ordnung.

Zur dauerhaften Überwachung besonders gefährdeter Kreuzungen kommen stationäre Einrichtungen zum Einsatz. Diese werden im Volksmund häufig als „Blitzer“, „Blitzampeln“ oder „Rotblitzer“ bezeichnet. Es handelt sich dabei äußerlich um Blitzergewöhnliche sogenannte „Starenkästen“, die unmittelbar hinter der überwachten Kreuzung aufgestellt werden. Die technischen Details sind jedoch aufgrund der benötigten Funktionalität wesentlich komplexer als bei vergleichbaren Einrichtungen zur Geschwindigkeitsüberwachung.

Wir vertreten Sie in Bußgeldsachen bundesweit. Keine Angst vor Blitzer. Fachanwalt für Strafrecht prüft Ihren Bußgeldbescheid.
Kontaktieren Sie uns:
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Gebührenschuldner Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO

VG Freiburg Urteil vom 29.1.2013, 3 K 1513/12

Gebührenschuldnerschaft bei Einholung der Genehmigung eines von einer Spedition durchgeführten Großraum- und Schwertransports seitens des Unternehmers, dessen Gut transportiert wird

Leitsätze

Ein Unternehmer, der für eine Spedition die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StVO zur Durchführung eines Großraum- und Schwertransports einholt, ist jedenfalls dann nicht Schuldner der Gebühr für dessen polizeiliche Begleitung sowie deren Planung und Vorbereitung, wenn die Spedition den Großraum- und Schwertransport in eigener Verantwortung vornimmt.

Dem Unternehmer ist die gebührenpflichtige öffentliche Leistung unter diesen Voraussetzungen nicht zuzurechnen. Denn die polizeiliche Begleitung des Großraum- und Schwertransports sowie deren Planung und Vorbereitung erfolgten dann nicht in seinem Interesse; insbesondere hat er sie nicht verantwortlich veranlasst (§§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 LGebG).

 

Rechtsanwalt Michael ErathFachanwalt für Strafrecht
Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen
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