Gericht verbietet Sex-Täter die Nutzung von Facebook
Wegweisendes Urteil: Gericht verdonnert Sex-Erpresser zum Facebook-Verbot
Für diese Straftaten muss der Täter nun 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen, 4 Wochen in den Knast und 100 Sozialstunden ableisten. Dies urteilte das Amtsgericht München in einer Entscheidung vom März 2014.
Darüberhinaus erteilte ihm die Richterin ein Facebook-Verbot.
Verstößt er gegen das Facebook-Verbot, muss er zwei Jahre in Jugendhaft.
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Er nötigte mindestens sechs junge Frauen, sich auszuziehen, sich mit gespreizten Beinen zu zeigen, zu masturbieren. Er drohte Ihnen sie auf Facebook fertigmachen, ihre Handynummern veröffentlichen, Gerüchte verbreiten und entwürdigende Bilder verbreiten.
Aus Angst machten die teils minderjährigen Mädchen mit und wurden dann erst recht unter Druck gesetzt. Mit Fotos erpresste er sie.
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