Schlüsselzahl 95

Schlüsselzahl 95 gemäß BKrFQG

Was ist die Grundqualifikation und was ist die Weiterbildung?

Grundqualifikation:

  1. erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder
  2. Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden oder
  3. Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Weiterbildung:

  1. eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Ablegung der Prüfung oder
  2. eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über den Abschluss von Zeiteinheiten (Teilleistungen) oder dem Abschluss der Weiterbildung (Erworben im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum .

Verlängerte Übergangsfristen für folgende Führerscheininhaber:

  • Inhaber von Führerscheinen der Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus-Führerscheine), deren Gültigkeit zwischen dem 10.09.2013 und dem 09.09.2015 ausläuft, können den Eintrag des Weiterbildungsnachweises zusammen mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis vornehmen, also bis spätestens 09.09.2015.
  • Inhaber von Führerscheinen der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (Lkw-Führerscheine), deren Gültigkeit zwischen dem 10.09.2014 und dem 09.09.2016 ausläuft, können den Eintrag des Weiterbildungsnachweises zusammen mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis vornehmen, also bis spätestens 09.09.2016.

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