Rat

Fachanwalt für Strafrecht, Michael Erath rät Ihnen folgendes:

1.Sie haben als Beschuldigter einer Straftat das Recht zur Sache zu schweigen. Von diesem Recht sollten sie unter allen Umständen Gebrauch machen!!
2.Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Beruf). Nur dazu sind Sie verpflichtet.
3.Sie müssen sich nicht selbst belasten – weder bei der polizeilichen Vernehmung,noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Daher schweigen Sie!!
4.Der Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht nehmen und klären, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweismittel gegen Sie vorliegen.
5.Erst nach der Akteneinsicht und der anwaltlichen Beratung haben Sie den  Überblickund können, zusammen mit Ihrem Verteidiger, entscheiden, ob Sie zur Sacheaussagen möchten oder lieber von Ihrem Recht zu Schweigen weiterhin Gebrauch machen!
Fazit: Egal ob als Verdächtiger oder als Opfer – zu denken, man käme mit der unbekannten und undurchschaubaren Situation allein klar und könnte sie ohne fachmännische Hilfe zufriedenstellendlösen, ist eine Illusion.Weiterhelfen kann Ihnen nur ein Fachanwalt für Strafrecht!! Dieser auf das Strafrecht spezialisierteRechtsanwalt, setzt sich in Ihrem Interesse mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht auseinander.

 

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